Kategorie V

Kategorie V

GRUNDINFORMATIONEN

a) Achslasten nicht größer als zulässig
b) Breite bis 3,4 m
c) Länge bis: – 15 m für einzelnes Fahrzeug, – 23 m für eine Fahrzeugkombination, – 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
d) Höhe bis 4,3 m
e) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t

EINZELHEITEN ZUR ZULASSUNG

BEGLEITUNG: - 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t, - 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - alle Öffentlichen Straßen