Kategorie VI

Kategorie VI

GRUNDINFORMATIONEN

a) Breite bis: – 3,4 m auf einspurigen Straßen, – 4 m auf zweispurigen Straßen A, S und GP
b) Länge bis: – 15 m für einzelnes Fahrzeug, – 23 m für eine Fahrzeugkombination, – 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
c) Höhe bis 4,3 m
d) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t
e) Achslasten angepasst an die Straßen mit der zulässigen Last der einzelnen Antriebsachse bis 11,5 t

EINZELHEITEN ZUR ZULASSUNG

BEGLEITUNG: - 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t, - 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - Landstraßen
- Straßenverzeichnis gem. Art. 64c Par. 8

Geltundsdauer 1 jahr

Geltundsdauer 1 jahr

a) Breite bis:
– 3,4 m auf einspurigen Straßen
– 4 m auf zweispurigen Straßen A, S und GP
b) Länge bis:
– 15 m für einzelnes Fahrzeug
– 23 m für eine Fahrzeugkombination
– 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
c) Höhe bis 4,3 m
d) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t
e) Achslasten angepasst an die Straßen mit der zulässigen Last der einzelnen Antriebsachse bis 11,5 t

BEGLEITUNG:
- 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t
- 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - Landstraßen
- Straßenverzeichnis gem. Art. 64c Par. 8

Geltundsdauer 1 monat

Geltundsdauer 1 monat

a) Breite bis:
– 3,4 m auf einspurigen Straßen
– 4 m auf zweispurigen Straßen A, S und GP
b) Länge bis:
– 15 m für einzelnes Fahrzeug
– 23 m für eine Fahrzeugkombination
– 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
c) Höhe bis 4,3 m
d) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t
e) Achslasten angepasst an die Straßen mit der zulässigen Last der einzelnen Antriebsachse bis 11,5 t

BEGLEITUNG:
- 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t
- 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - Landstraßen
- Straßenverzeichnis gem. Art. 64c Par. 8

Geltundsdauer 2 jahre

Geltundsdauer 2 jahre

a) Breite bis:
– 3,4 m auf einspurigen Straßen
– 4 m auf zweispurigen Straßen A, S und GP
b) Länge bis:
– 15 m für einzelnes Fahrzeug
– 23 m für eine Fahrzeugkombination
– 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
c) Höhe bis 4,3 m
d) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t
e) Achslasten angepasst an die Straßen mit der zulässigen Last der einzelnen Antriebsachse bis 11,5 t

BEGLEITUNG:
- 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t
- 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - Landstraßen
- Straßenverzeichnis gem. Art. 64c Par. 8

Geltundsdauer 6 monate

Geltundsdauer 6 monate

a) Breite bis:
– 3,4 m auf einspurigen Straßen
– 4 m auf zweispurigen Straßen A, S und GP
b) Länge bis:
– 15 m für einzelnes Fahrzeug
– 23 m für eine Fahrzeugkombination
– 30 m für eine Fahrzeugkombination mit gelenkten Achsen
c) Höhe bis 4,3 m
d) das tatsächliche Gesamtgewicht nicht größer als 60 t
e) Achslasten angepasst an die Straßen mit der zulässigen Last der einzelnen Antriebsachse bis 11,5 t

BEGLEITUNG:
- 1 Begleiter > 23 m x 3,2 m x 4,5 m – 60 t
- 2 Begleiter > 30 m x 3,6 m x 4,7 m – 80 t
- Bearbeitungsdauer - bis 7 Arbeitstage
- Dauergenehmigung ist für Ihr Unternehmen ausgestellt
- Straßen - Landstraßen
- Straßenverzeichnis gem. Art. 64c Par. 8